Wagenübernahme Der Mieter bestätigt das Fahrzeug in einwandfreien Zustand übernommen zu haben.
Selbstbehalt Bei selbstverschulden eines schadens an dem Fahrzeug gilt ein Selbstbehalt von Fr. 2000
Treibstoffkosten Das Mietfahrzeug wird vollgetankt dem Mieter abgegeben und muss vollgetankt zurück gebracht werden.
Verkehrsbussen Haftung des Mieters.
Pannen Sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen, um allfällige Massnahmen zu ergreifen.
Unfall Unfallprotokoll ausfüllen und dem Vermieter übergeben. ( Bei unklarer Verschuldung Polizeirapport )
Diebstahl/Unfall Polizeirapport veranlassen, der Vermieter haftet in keiner Weise für Ersatzwagen, Mietreduktion noch sonstige dem Mieter ind Insassen entstandenen Schäden.
Rückgabe Zum vertraglichen Rückgabetermin am Domizil. Ungemeldete Schäden werden dem Mieter innert 3 Tagen nachbelastet. Wenn das Mietfahrzeug in einem aussergewödlich schmutzigem Zustand ( Innenraum ) zurück gebracht wird, werden Kosten für die Reinigung verechnet. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet.